Honorar und Bearbeitungszeit

Das Honorar für ein Gutachten wird in der Regel nach Zeitaufwand berechnet. Bei Verkehrswertgutachten wird das Honorar beeinflusst von den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten (Volleigentum, Erbbaurecht, etc.) sowie von Art und Umfang des Objektes (Einfamilienhaus, Hotel, Gewerbetrieb, Industriegrundstück, etc.).

Als ungefähre Richtgröße kann die Honorarrichtline des BVS dienen:
https://www.bvs-ev.de/fileadmin/user_upload/downloads/richtlinien/BVS-Honorarrichtlinie.pdf

Im Einzelfall kann es ausreichen, wenn eine Bewertung überschläglich durchgeführt wird. Der Aufwand und die Kosten sind dann entsprechend geringer.

Wenn Sie uns Ihr Anliegen schildern, erhalten Sie umgehend ein maßgeschneidertes Angebot.

Ein qualifiziertes Gutachten erfordert u.a. Recherchen bei verschiedenen Ämtern und Behörden (wie z.B. Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Planungsamt, Sanierungsbehörde, Altlastenkataster, usw.). Diese Informationen sind unverzichtbar und führen zu einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen (etwa 6-8 Wochen).

© Sachverständigenbüro Uwe Cors