Auch im Falle von Baumängeln, wie z.B. Betonversatz durch Schalungsfehler, welche bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge erhebliche Mehrkosten bei den Folgegewerken verursachen können, ist die Einschaltung eines Sachverständigen hilfreich.

Auch in Versicherungsfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen dient Ihnen die Beweissicherung als Instrument zur Feststellung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Dabei kommt dem Vergleich von Soll- und Ist-Bauleistung eine besondere Bedeutung zu.

Unsere gutachterlichen Leistungen im einzelnen zu Mängeln und Schäden an Gebäuden:

  • Schadenursachen
  • Schadenfeststellungen
  • Kostenermittlungen
  • Versicherungsfällen
  • Schadenfeststellungen zu Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden
  • Schadenfeststellungen zu Bauleistungsschäden
  • Haftpflichtschäden
© Sachverständigenbüro Uwe Cors