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Energiepass

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt vor, dass beim Bau, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potentiellen Käufer/Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird. Ein Energieausweis (oder Energiepass) bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude und dessen Energieeffizienz. Kernaussage des Energieausweises ist also die energetische Qualität der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. Der Ausweis ist seit 2008 Pflicht.

Unser Büro steht Ihnen für die Anfertigung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude selbstverständlich gern zur Verfügung. Einzelheiten zum Thema finden sich auch im Internet unter
Externer Linkwww.dena-energieausweis.de.


 
 
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